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   LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 23 Sa 2411/08   

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https://dejure.org/2009,32327
LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 23 Sa 2411/08 (https://dejure.org/2009,32327)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2009 - 23 Sa 2411/08 (https://dejure.org/2009,32327)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 23 Sa 2411/08 (https://dejure.org/2009,32327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristgerechte Geltendmachung eines Sozialzuschlags; Rechtsfolgen der Anknüpfung an den kindergeldbezogenen Anteil des Ortszuschlags; Beginn der tarifvertraglichen Ausschlussfrist; Zulässigkeit der Berufung auf die Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristgerechte Geltendmachung des Sozialzuschlags [§ 26a Abs. 1 BMT-G-O]; Rechtsfolgen der Anknüpfung an den kindergeldbezogenen Anteil des Ortszuschlags; Beginn der tarifvertraglichen Ausschlussfrist; Zulässigkeit der Berufung auf die Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 23 Sa 2411/08
    Auch wenn er an den kindergeldbezogenen Anteil des Ortszuschlage anknüpft, so ist es für seine Fälligkeit unerheblich, ob Kindergeld gezahlt wird oder der Kindergeldanspruch durch Bescheid festgestellt ist (vgl. BAG Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - in AP Nr. 53 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung).

    Der öffentliche Arbeitgeber soll zudem in der Lage sein, notwendige Haushaltsmittel so zu veranschlagen, dass Nachforderungen in engen Grenzen gehalten werden können (vgl. BAG Urteil vom 18.11.2004 - 6 AZR 512/03 - aaO.; BAG Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - aaO.).

    Das wirkt sich aber nicht auf die weiteren tarifvertraglichen Regelungen aus, denen der Anspruch auf den Sozialzuschlag unterworfen ist (vgl. BAG Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - aaO.).

    Er wird zu dem tarifvertraglich vorgegebenen Termin fällig und unterliegt den tarifvertraglichen Ausschlussfristen (vgl. BAG Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - aaO.; BAG Urteil vom 18.11.2004 - 6 AZR 512/03 - in ZTR 2005, 326).

    Das Berufen auf eine Ausschlussfrist stellt eine gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (vgl. BAG Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - aaO.).

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 512/03

    Kinderbezogener Teil des Ortszuschlags - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 23 Sa 2411/08
    Zu ihnen gehört der Anspruch auf den Sozialzuschlag (vgl. BAG Urteil vom 18.11.2004 - 6 AZR 512/03 - in ZTR 2005, 326).

    Der öffentliche Arbeitgeber soll zudem in der Lage sein, notwendige Haushaltsmittel so zu veranschlagen, dass Nachforderungen in engen Grenzen gehalten werden können (vgl. BAG Urteil vom 18.11.2004 - 6 AZR 512/03 - aaO.; BAG Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - aaO.).

    Er wird zu dem tarifvertraglich vorgegebenen Termin fällig und unterliegt den tarifvertraglichen Ausschlussfristen (vgl. BAG Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - aaO.; BAG Urteil vom 18.11.2004 - 6 AZR 512/03 - in ZTR 2005, 326).

  • BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 321/00

    Kinderbezogener Teil des Ortszuschlag - Konkurrenz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 23 Sa 2411/08
    Zwar führt die Anknüpfung des Anspruches auf den Sozialzuschlag an die Kindergeldberechtigung nach dem EStG oder dem BKGG dazu, dass eine nach diesen Gesetzen ergangene Entscheidung über das Kindergeld ohne weiteres auch für den Vergütungsanspruch maßgebend ist (vgl. BAG Urteil vom 31.5.2001 - 6 AZR 321/00 - in AP N r. 16 zu § 29 BAT ).

    Damit wird aber lediglich die von der Rechtsprechung z. B. im Urteil des BAG vom 31.5.2001 - 6 AZR 321/00 - (aaO.) anerkannte Bindungswirkung des Kindergeldbescheides für den Anspruch auf den kindergeldabhängigen Ortszuschlag und Sozialzuschlag herausgestellt.

  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 174/92

    Anspruch auf tariflichen Sozialzuschlag - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 23 Sa 2411/08
    Zum Mindestinhalt der Geltendmachung gehört jedoch, dass in ihr der Anspruch als solcher bezeichnet wird (vgl. BAG Urteil vom 21.1.1993 - 6 AZR 174/92 - in ZTR 1993, 446).
  • BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 631/85
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 23 Sa 2411/08
    Die Bezeichnung hat so deutlich zu erfolgen, dass der Schuldner erkennen kann, aus welchem Sachverhalt und in welcher ungefähren Höhe er in Anspruch genommen werden soll (vgl. BAG Urteil vom 11.2.1988 - 6 AZR 631/85 - in juris).
  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09

    Geltendmachung des Anspruchs auf Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G-O

    Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2009 - 23 Sa 2411/08 - teilweise aufgehoben.
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